Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung schränkt die heimliche Überwachung der Beschäftigten ein, erlaubt aber die offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz.

Die heimliche Videoüberwachung im Betrieb ist künftig verboten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll. Im Gegenzug können Arbeitgeber ihre Beschäftigen künftig aber leichter offen überwachen. Der Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der der taz vorliegt, ist mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt.

Bisher beruht der Datenschutz für Arbeitnehmer im wesentlichen auf Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Im neuen Gesetz wurden an mehreren Stellen die Rechte von Unternehmen und Beschäftigten völlig neu definiert.